Gesetzesänderung für Autokindersitze!!

basti
Ab dem 08. April ´08 sind ältere Kinderautositze nicht mehr erlaubt. Die Sitze müssen die Prüfnorm ECE 44/04 oder 44/03 entsprechen.





Auch Kindersitze haben neuerdings ein „Verfalldatum“: Beginnt die Prüfnummer auf dem am Sitz angebrachten Prüfsiegel mit „01“ oder „02“, dann dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Die Benutzung verbietet sich aber auch deshalb, weil sie auf jeden Fall über 13 Jahre alt sind, womit das Sicherheitspotenzial weitab vom aktuellen Standard ist.


Wer sich seinen Kindersitz schon einmal näher angeschaut hat, dem ist sicher der Aufkleber oder Aufnäher mit dem großen „E“ im Kreis und dem deutlichen Aufdruck „ECE R 44“ aufgefallen. Dahinter verbirgt sich eine Typprüfung – der Sitz muss spezielle sicherheitsrelevante Eigenschaften erfüllen. Ohne diesen Europa einheitlichen Prüfnachweis darf ein Sitz weder verkauft noch verwendet werden. Welcher Prüfnorm der Sitz entspricht, steht (s. Bild) in der Zeile unterhalb des „E“ im Kreis. Die Prüfziffern-Folge beginnt in dem Beispiel mit „04“, womit die Erfüllung der (aktuellen) ECE R 44-04 bestätigt wird. Die kleine Ziffer unmittelbar am „E“ weist auf den EU-Staat hin, in welchem die Prüfung stattgefunden hatte (die „1“ steht z.B. für Deutschland).


Die ECE R 44-01 startete Anfang der 90er Jahre: Mit Einführung der generellen Kindersicherungspflicht durften nur noch Sitze mit Prüfnachweis verkauft und verwendet werden – gefolgt von der 44-02. Nachdem das Schutzpotenzial dieser Sitze weitab vom heutigen Standard ist, dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Vereinzelt sieht man aus dieser Dekade insbesondere noch alte, einfache „Sitzerhöher“ ohne Gurtführungen. Diese, aber natürlich auch veraltete Babyschalen und Sitze mit Hosenträgergurten, soweit die Prüfnummer mit 01 oder 02 beginnt, gehören also umgehend entsorgt. Dies gilt auch für sogenannte „Gurtmanschetten“, welche den Becken –und Schultergurt im Bauchbereich des Kindes zusammenführen. Im Fall einer Kontrolle kann übrigens ein Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig werden.
Mit betroffen: In die Rücksitze "integrierte" Kindersitze, die von einigen Fahrzeug-Herstellern beim Neuwagen gegen Aufpreis angeboten werden.
Einige Hersteller prüfen derzeit, ob mittels weiterer Typprüfungen eine nachträgliche Klassifizierung nach Euro 3 erreichbar ist. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor, wir empfehlen aber, die jeweilige Kundendienst-Abteilung der Fahrzeughersteller direkt anzusprechen.