Bundestag verschärft Jugendschutz

lordbuck



So sieht es aus, das Symbol, das Spieler, Eltern und Erziehungsberechtigte davor warnen soll "Ich bin nur für Personen ab 18 Jahre"!!!
Soweit so gut.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition eine Novelle des Jugendschutz-Gesetzes verabschiedet, die das Kabinett im Dezember 2007 beschlossen hatte. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sogenannten "gewaltbeherrschten Computerspielen" geschützt werden. Kritiker bezweifeln, dass das funktioniert. Konkret werden mit der Gesetzesnovelle die Kriterien, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen auf den Index gesetzt werden, erweitert. Spiele mit "besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen", die "das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", sollen indiziert werden. Für Jugendliche verboten waren bislang Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele.

Was für ein geistige Schwangerschaft. Ich habe es nicht nötig mich von inkompetenten Möchtegernepsychologen und sonstigem Volk bevormunden zu lassen. Richtig ist, dass jugendliche vor Gewalt und deren Szenarien geschützt werden sollen. Falsch ist, dass sich mal wieder die Politik in solche Angelegenheiten falsch einmischt.

Bericht hierzu:
http://spiele.t-online.de/c/15/00/77/92/15007792.html
Chiller
Zitat:
Original von lordbuck
Ich habe es nicht nötig mich von inkompetenten Möchtegernepsychologen und sonstigem Volk bevormunden zu lassen. Richtig ist, dass jugendliche vor Gewalt und deren Szenarien geschützt werden sollen. Falsch ist, dass sich mal wieder die Politik in solche Angelegenheiten falsch einmischt.


da stimme ich dir zu 100% zu lord
lordbuck
... es geht weiter, mit der Debatte.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition eine Novelle des Jugendschutz-Gesetzes verabschiedet, die das Kabinett im Dezember 2007 beschlossen hatte. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sogenannten "gewaltbeherrschten Computerspielen" geschützt werden. Konkret werden mit der Gesetzesnovelle die Kriterien, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen dazu führen, dass Spiel auf den Index gesetzt werden, erweitert. Spiele mit "besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen", die "das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", sollen komplett aus dem Verkehr gezogen werden. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) ist das nicht genug: Er will jugendliche Täter mit neuen Strafen wirksamer maßregeln. Es sei unabdingbar, dass so genannte "kreative Strafen" wie die Beschlagnahmung von Spielkonsolen, Handy-Verbot, Fahrverbot oder ein Warnschuss-Arrest eingeführt werden, sagte Beckstein der Berliner Zeitung. Solche Sanktionen würden bei Jugendlichen eine viel bessere Wirkung erzielen, als wenn beispielsweise die Großeltern eine Geldstrafe übernähmen, meint der bayerische Ministerpräsident. Seiner Meinung nach muss das Jugendstrafrecht insgesamt verschärft werden. Für heranwachsende Gewalttäter über 18 soll laut Beckstein in der Regel das Erwachsenenstrafrecht gelten.

Festgeschriebene Größe der Freigaben
In der vom Bundestag beschlossenen Novelle wird die Spiele-Industrie bereits hart an die Kandare genommen. So schreibt die Neuregelung fest, welche Größe die Alterskennzeichungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf Computerspielen haben müssen: künftig mindestens "mindestens 1200 Quadratmillimeter" auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf dem Bildträger. Um die Gesetzesnovelle, die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiiert worden war, hatte es eine lebhafte Diskussion gegeben. Während von der Leyen darin eine Antwort auf die Debatte über den Zusammenhang zwischen gewalttätigen Computerspielen und Amokläufen von Jugendlichen sieht, halten die Oppositionsparteien FDP und Die Linke eine Gesetzesnovelle für den falschen Weg. Sie glauben nicht, dass der Schutz von Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen so verbessert wird und fordern vielmehr bessere Vermittlung von Medienkompetenz und setzen auf Selbstkontrolle der Wirtschaft.

Kein Anspruch auf Vollkommenheit
Die Grünen sind zwar mit der neuen Kennzeichnung einverstanden, halten die neue Indizierung aber für überflüssig. Im Bundestag bezeichnete Kai Gehring von Bündnis90/Die Grünen vor der Abstimmung das Gesetz als "Mininovelle", die Aktivität lediglich vorgaukle. "Wir erheben nicht den Anspruch auf Vollkommenheit", rechtfertigte Jürgen Kucharczyk von der SPD-Fraktion die Novelle, "im Bereich Online haben wir die Herausforderung noch zu bestehen."

Defizite beim Jugendschutz
Die Gesetzesnovelle geht zum Teil auf Ergebnisse einer Studie des Hamburger Hans-Bredow-Instituts zum Jugendschutz bei Computerspielen ein, die im Sommer 2007 vorgestellt wurde. Sie war vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den Ländern in Auftrag gegeben worden und empfahl unter anderem transparentere Indizierung und bessere Kennzeichnung. Darüber hinaus kam die Studie aber zu dem Schluss, bei der Umsetzung des Jugendschutzes, also bei der Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und bei der Bestrafung, gebe es erhebliche Defizite. Sie brachte die Idee ins Spiel, Ordnungsämter sollten Testkäufe vornehmen, um die Kontrolle in Ladengeschäften zu verbessern. Von der Leyen nahm nach heftiger öffentlicher Erregung von dieser Idee wieder Abstand.

Themen außen vor gelassen
Die Studie lässt aber viele Fragen noch offen, zum Beispiel die mangelnde Wirkung von Vertriebsbeschränkungen, die Problematik des Onlinevertriebs von Spielen oder von Mods, Demo-Versionen und Trailern. Sie sollen in einer Hauptevaluation behandelt werden. So bleiben diese Themen auch bei der aktuellen Novelle des Jugendschutzgesetzes außen vor. Kritiker der Jugendschutznovelle argumentieren mit Blick auf diese Probleme, die neue deutsche Gesetzesregelung führe de facto nicht dazu, Jugendlichen den Zugang zu Gewaltdarstellungen zu verbauen, da viele indizierte Spiele nicht in deutschen Geschäften, sondern aus dem Ausland und über das Internet bezogen würden. Und schließlich können auch Onlinespiele Gewaltdarstellungen enthalten.

Technische Lösungen besser
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) fordert deshalb, die USK müsse auch digital vertriebene Spiele und Onlinespiele prüfen. Außerdem setzt der BIU auf ergänzende technische Lösungen: Es gibt bereits Spielkonsolen und PC-Plattformen mit Altersabfragesystemen. Ein digitales Alterskennzeichen der Software vergleicht dann die im Spielerprofil eingestellten Altersangaben.

Auch die EU wird aktiv
Die EU-Kommission nimmt Gewalt verherrlichende Computerspiele ins Visier. Die beiden verantwortlichen Kommissarinnen Meglena Kuneva und Viviane Reding riefen in Straßburg die 27 EU-Mitgliedstaaten auf, das europaweite System PEGI ("Pan European Game Information", ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele) auszubauen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit werden Kinder und Eltern - wie bei Kinofilmen - darauf hingewiesen, für welche Altersstufe ein Spiel freigegeben ist. Eine europaweite Gesetzgebung ist jedoch nicht geplant, die Kommission baut auf das freiwillige Handeln der Verkäufer. Derzeit beteiligen sich 230 Spiele- und Konsolen-Hersteller an PEGI, das System wird von 23 EU-Mitgliedsstaaten genutzt. Zudem plant man, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen europaweiten Verhaltenskodex für den Verkauf von Videospielen an Minderjährige auszuarbeiten. Beide Kommissarinnen betonten die Bedeutung des elterlichen Engagements: Erziehungsberechtigte sollten Kinder über so genannte "Killerspiele" informieren, was zunächst ein Wissen über derartige Titel und Altersfreigaben voraussetzt.

Bericht und Quelle:
http://spiele.t-online.de/c/15/00/77/92/15007792.html