lordbuck
In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen mit nur einem Schankraum zunächst weiter geraucht werden. Kleine, inhabergeführte Gaststätten werden vorläufig vom gesetzlichen Rauchverbot ausgenommen, entschied der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in einer heute in Koblenz veröffentlichten Eilentscheidung. Die übrigen Vorschriften des neuen Nichtraucherschutzgesetzes könnten jedoch wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten.
Das lässt hoffen
Quelle: http://lifestyle.t-online.de/c/14/20/47/28/14204728.html
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