basti
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| FUD oder ernstzunehmende Gefahr? Die Musikindustrie versucht, an Logfiles von Rapidshare heranzukommen. Dies wird jedenfalls aus dem Hause ProMedia verkündet. Zurückgreifen will man auch auf Daten der Vorratsdatenspeicherung. Falls ProMedia mit ihrer Forderung nach Datenherausgabe Erfolg hat - woran man durchaus zweifeln kann - soll es einmal mehr gegen die Uploader gehen. Wie auch im Fall Filesharing, bei dem in der Regel das Angebot und nicht der Download verfolgt wird, sollen dann die Upper belangt werden. Was aber zu einigen offenen Fragen führt. Denn rein rechtlich ist unklar, ob die Medienverbände überhaupt dazu berechtigt sind, entsprechende Daten ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung zu erhalten. Weiterhin stellt sich die Frage, ob der reine Upload bei einem Filehoster überhaupt strafbar ist: denn das Erstellen einer Privat- oder Sicherungskopie gekaufter Musik ist nach wie vor rechtens, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Dass eine Datei bei Rapidshare und Konsorten liegt, beweist in erster Linie daher erst einmal nichts - anders als bei den typischen Filesharing-Verfahren, bei denen Files im Shared-Ordner automatisch einer weiten Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung stehen. Im Fall eines Uploads bei Oneclick-Hostern ist diese Öffentlichkeit nicht unbedingt gegeben - ohne direkten Downloadlink oder gar Passwort ist der Upload für niemanden zugänglich. Selbst die Weitergabe eines Links an Freunde dürfte zunächst unter die Kategorie Privatkopie fallen - nicht jeder will mit der Wechselplatte den Freund besuchen. Und so fragt Teltarif auch, ob die Filehoster "tatsächlich bereit sind, Loglisten ihrer Kunden freiwillig den Plattenfirmen zu überlassen". Dazu kämen indessen noch die Fragen, wer überhaupt entsprechende Logs anlegt, und die anschließende rechtliche Beurteilung des Sachverhalts. Denn der Upload eines verschlüsselten Sicherungsfiles auf ein dezentrales Online-Archiv zum privaten Gebrauch ist vollkommener Usus: es gibt Datensicherungs- und Backup-Dienstleister, die nichts anderes machen, anbieten und damit Geld verdienen. Quelle: gulli ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Plattenverbände fordern laut Medienbericht Log-Dateien von Uploadern bei Filehoster Rapidshare Die Musikindustrie will ihren Kampf gegen illegale Downloads im Internet offenbar noch verstärken. Gerieten bislang überwiegend Betreiber von Websites, die auf ihren Internetseiten urheberrechtlich geschützte MP3-Dateien illegal anboten und Uploader in P2P-Tauschbörsen ins Visier der Ermittler, können vielleicht schon bald auch die Nutzer von Filehostern wie Rapidshare oder Megaupload mit Strafanzeigen und zivilrechtlichen Forderungen rechnen, wenn sie dort Musikdateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber hoch laden. Laut eines Berichts von Focus Online wollen die Plattenverbände Log-Dateien der Uploader vom One-Click-Hoster Rapidshare einfordern. Mit Hilfe der IP-Adressen könnten Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingereicht werden. Wie Frank Lüngen, Ermittler des Hamburger Unternehmens ProMedia, das im Auftrag der Musikindustrie nach illegalen Musikangeboten im Internet forscht, gegenüber Focus Online verriet, wolle man hierbei auch die Vorratsdatenspeicherung nutzen: Dank dieser, so Lüngen, bleibe künftig mehr Zeit zum Ermitteln des Anschlussinhabers. User wandern von P2P-Netzwerken zu den Filehostern Schon seit einiger Zeit wird ein Rückgang der Tauschbörsenaktivitäten in P2P-Netzwerken beobachtet. Vor einem Jahr noch hatte etwa das Netzwerk BearShare 1,2 Millionen aktive Nutzer. Heute sind es noch 400 000. Viele Musikfreunde sind jedoch zu den Direct-Downloadern gewechselt. ProMedia habe laut Focus Online bereits eine Schnittstelle zu Rapidshare aufgebaut und löscht Verzeichnisse mit Musik manuell, bislang noch ohne Konsequenzen für die Uploader. Dies reicht aber offenbar den Plattenverbänden nicht mehr aus. Mit Spannung darf erwartet werden, ob die Filehoster tatsächlich bereit sind, Loglisten ihrer Kunden freiwillig den Plattenfirmen zu überlassen und ob ein solches Vorgehen überhaupt mit aktuellen Datenschutzbestimmungen vereinbar ist. Auch auf der rechtlichen Seite ist einiges unklar: so laden viele Internetnutzer MP3-Files, die sie von eigenen, legal gekauften CDs erstellt haben, bei Rapidshare und Co. für Freunde zum Download hoch. Es handelt sich also nicht um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Dateien und somit ist der Download im Freundeskreis auch nach der jüngsten Urheberrechts-Novelle eigentlich legal. Werden die Files allerdings nicht durch ein Passwort geschützt, können rein theoretisch alle Internetnutzer weltweit auf die Musikdateien zugreifen. Bei einigen Filehostern finden sogar Suchmaschinen wie Google oder Yahoo problemlos Musikangebote, die eigentlich nur für eine gewisse Person bestimmt waren. Somit können auch Fremde unberechtigt ihre MP3-Sammlung erweitern. Gericht: Rapidshare ist für Inhalte auf seinen Servern verantwortlich Rapidshare geriet schon mehrfach in die Kritik. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) warf dem Filehoster Urheberrechtsverletzungen vor. Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der 1-Click-Hoster für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss". Rapidshare will gegen das Urteil Berufung einlegen. |
Quelle: teltarif